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Coronavirus: Wichtige Hinweise

Stand: 28.03.2022

 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die tagesaktuellen 7-Tages-Inzidenzwerte für den Landkreis können Sie auf der Website des Landkreises Rosenheim nachlesen.

Regelungen im Landkreis Rosenheim:

Der Zugang zu Übernachtungsbetrieben ist nur mit einem 3G-Nachweis möglich.

Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Testnachweis (PCR- oder Schnelltest) bei Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorlegen.

Zugangsvoraussetzungen:

Der Zutritt zu diesen Bereichen darf nur durch Besucher erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
  • noch nicht eingeschulte Kinder.

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Es gelten Kontaktbeschränkungen:

Für ungeimpfte und nicht genesene Personen:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen Personen teilnehmen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind nur gestattet

  • mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
  • zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands.

Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Für geimpfte und genesene Personen:

Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen entfallen.

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Für die Gastronomie (in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel) gilt die 3G-Regelung.

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
  • noch nicht eingeschulte Kinder.

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Für den Luftverkehr, den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr und dem Zugang zum touristischen Bahn- und Reisebusverkehr sowie zu Ausflugsschiffen im Linienverkehr gilt:

  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der Beförderung
  • 3G-Regel, mit Ausnahmen von Schülerinnen und Schülern und der Beförderung in Taxen

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Im Handel gilt keine Nachweispflicht, nur das Tragen einer FFP2-Maske ist erforderlich.

Bereiche mit 3G Zugangsbeschränkung und Kapazitätsbeschränkung sind:

  • Museen, Ausstellungen, geschlossenen Räumlichkeiten der Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Gedenkstätten

 Bereiche mit 2G Zugangsbeschränkung sind:

  • zoologische und botanische Gärten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs, Führungen – in diesen Bereichen dürfen in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten nur maximal 75 % der Kapazität genutzt werden.

 Bereiche mit 2G Zugangsbeschränkung und Kapazitätsbegrenzung sind:

  • öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten sowie unter freiem Himmel auf nichtprivaten Grundstücken,
  • Sportveranstaltungen außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung,
  • Seilbahnen,
  • der Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos,
  • Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen

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Corona-Testzentren

Wir haben Ihnen anbei eine Übersicht über Testzentren in Bernau und Umgebung zusammengestellt:

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7-Tages-Inzidenz

Die tagesaktuellen 7-Tages-Inzidenzwerte für Bernau am Chiemsee können Sie auf der Website des Landkreises Rosenheim nachlesen:

COVID-19 - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de) 

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Die gemeinsame Corona-Hotline von Stadt und Landkreis Rosenheim steht unter Tel. 08031 58 169 6666 Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Rosenheim für Fragen rund um die Corona-Pandemie zur Verfügung. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr erreichbar. Bei der Corona-Hotline können Fragen rund um das Corona-Virus gestellt werden. Das können Fragen sein, die sich mit der Rückkehr aus einem Risikogebiet befassen, PCR-Tests oder auch Quarantänemaßnahmen. Hilfestellung bei der Registrierung für eine Impfung sind hier nicht möglich. Diese Hilfestellung bietet die Impfhotline unter 08031 365 8899 an. Die Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr sowie am Samstag von 8 – 12 Uhr erreichbar.

Unser Tourismusverband Chiemsee-Alpenland hat wichtige Dokumente und aktuelle Ergänzungen sowie Seiten von Institutionen für Sie zusammengestellt, auf denen Sie sich tagesaktuell zur Situation sowie zu Handlungsempfehlungen informieren können:

https://www.chiemsee-alpenland.de/informationen-zum-corona-virus

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten zur Information. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Tourist-Info Bernau am Chiemsee 

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15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Rosenheim

https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/#covid-19-allgemeinverfuegung 

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Hier finden Sie aktuelle Hinweise vom Online-Buchungssystem IRS18 e.V. zum Umgang mit Stornierungen und Stornoanfragen aufgrund des Coronavirus. Außerdem finden Sie auf dieser Seite auch Tipps zur Optimierung Ihrer Auslastung, nach der Coronakrise.

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Aktuelle Informationen des Gesundheitsministeriums in Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Häufig gestellte Fragen: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete: https://www.rki.de/

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Hinweise für Gäste von der Verbraucherzentrale 

Hinweise vom Deutschen Tourismusverband

Hinweise vom DEHOGA Bundesverband 

Hinweise von booking.com

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