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Unser Ort

Bootshafen - Steganlage

Informationen zur Anlage und zum Hafenbetrieb.

 Slipzeiten 2024  (pdf - 109,59 kB)

 Hafenordnung 2022  (pdf - 172,65 kB)

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Parken am Hafengelände

Parken am Hafengelände
Parkfläche für Zweiräder

Für die Nutzer der Hafenanlage wurde eine Parkfläche zum Abstellen von Motorrrädern, Rollern etc. neu angelegt.

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Die gemeindliche Steganlage im Chiemseepark Bernau-Felden wurde im Jahr 1996 in Stahlbauweise erstellt. Die drei Stege bieten insgesamt 144 Wasserliegeplätze. Die Liegeplätze haben eine Breitenstaffelung von 2,10 - 3,00 m lichte Weite. Die maximale Platzlänge beträgt ca. 11,50 m. Die zugehörige Slipanlage wurde 2014 fertig gestellt.

In den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurde die Anlage mit einem neuen Stegbelag versehen und die Versorgung der Wasserliegeplätze mit Stromanschlüssen modernisiert.
Die Wasserliegeplätze werden vertraglich vergeben. Derzeit stehen rund 20 Landliegeplätze im Hafengelände zur Verfügung.
Ein neues Sanitärgebäude mit Duschen und Einschüttstelle sowie Ladestationen für E-Bikes befindet sich ca. 150 m südwestlich vom Hafen entfernt.

Gebühren (netto)

Arten Gebühren
Vertragssteg 550,00 €
Vertragssteg 700,00 €
Vertragssteg 840,00 €
Vertragssteg 980,00 €

Bootshaus/

Schwimmsteg

550,00 €
Kajak 55,00 €
Landlieger 33,00 €

 

Baukostenzuschuss (netto)

Arten Anzahl der Liegeplätze Jährlicher Baukosten-zuschuss  
 
 
Vertragssteg 25          130,00 €  
Vertragssteg 48          160,00 €  
Vertragssteg 55          190,00 €  
Vertragssteg 16          220,00 €  
Bootshaus/ 9          130,00 €  
Schwimmsteg  
Kajak 23            15,00 €  
Landlieger 25            10,00 €  
Slipanlage

Es wird daraufhin gewiesen, dass die Slipanlage grundsätzlich nur für die slipfähigen Boote der Nutzer der gemeindlichen Hafenanlage zur Verfügung steht. Nutzer anderer Anlagen am Bernauer Seeufer können die Anlage nur gegen Entrichtung eines Entgelts von 10 € pro Slipvorgang benutzen, falls es der Hafenbetrieb zulässt. Die Gebühr ist unmittelbar beim Hafenwart zu entrichten.  Es ist darauf zu achten, dass der Slipvorgang innerhalb der angegebenen Zeiträume abgeschlossen wird! Slipanfragen außerhalb der angebotenen Zeiten werden vom Hafenwart aufgrund der gemeindlich geregelten Arbeitszeitvorgabe nicht berücksichtigt.

Zur allgemeinen Information nachfolgend zwei Merkblätter der Bayerischen Wasserpolizei zur Kenntnisnahme und Beachtung:

Hafenwart

Wolfgang Philipp

Telefon: 0171/530 6326

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