Verwaltungsgebühren
Hier finden Sie die Gebühren für Reisepässe, Meldeauskünfte, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse etc.
Hier finden Sie die Gebühren für Reisepässe, Meldeauskünfte, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse etc.
Verwaltungsgebühren
Personalausweis
Für Personen unter 24 Jahren
Für Personen über 24 Jahren |
Keine gebührenfreie Ausstellung für den ersten Personalausweis.
Reisepass
Antragsstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre):
Reisepass - 32 Seiten (normal)
Reisepass - 48 Seiten
Express-Reisepass - 32 Seiten (normal)
Express-Reisepass - 48 Seiten |
Bei einer Beantragung vor 12:00 Uhr beträgt die Bearbeitungsdauer eines Express-Reisepasses 48 - 72 Stunden.
Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):
Reisepass - 32 Seiten (normal)
Reisepass - 48 Seiten
Express-Reisepass - 32 Seiten (normal)
Express-Reisepass - 48 Seiten |
Bei einer Beantragung vor 12:00 Uhr beträgt die Bearbeitungsdauer eines Express-Reisepasses 48 - 72 Stunden.
Kinderreisepass
Aktualisierung/Verlängerung |
Ein Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr.
Führerschein
Erstmalige Erteilung
Verlängerung LKW-Führerschein
Wiedererteilung nach Entziehung |
Auskünfte
Einfache Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Archivauskunft
Auskunft über Gewerbe |
Weitere Dienstleistungen
Gewerbe-Anmeldung und -Abmeldung
Gewerbe-Ummeldung
Auszug aus Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
Aufenthaltsbescheinigung
Kfz-Abmeldung |
Zahlungen bar oder per EC- und Kreditkarte möglich.
Kontakt und Infos:
Ordnungs-, Melde- und Gewerbeamt
Rathausplatz 1
83233 Bernau a. Chiemsee
Telefon 08051/8008-14
E-Mail schreiben
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