Steuern & Abgaben
Hierunter fallen zum Beispiel Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer.
Kanal- und Wassergebühren sowie Müllgebühren sind hier ebenfalls
aufgeführt.
Hierunter fallen zum Beispiel Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer.
Kanal- und Wassergebühren sowie Müllgebühren sind hier ebenfalls
aufgeführt.
Steuern & Abgaben
Hinweise zum Zahlungsverkehr
Damit eine fristgerechte Zahlung der Abgaben sichergestellt ist, empfehlen wir Ihnen, uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Falls Sie keine Abbuchung wünschen, bitten wir Sie, bei Zahlungen stets Ihre Personenkontennummer (diese ist auf den jeweiligen Bescheiden zu finden) anzugeben. Nur so kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden.
Für weitere Auskünfte zum Zahlungsverkehr steht Ihnen die Gemeindekasse, unter Tel. 08051/8008-22 bzw. -23 zur Verfügung.
Grundsteuer
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) Hebesatz 350 % |
Grundsteuer B (übrige Grundstücke) Hebesatz 350% |
Die Grundsteuer bemisst sich nach dem Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird, multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz, der momentan für beide Grundsteuerarten (A und B) bei 350 % liegt.
Beispiel: Messbetrag 150,00 € x Hebesatz 350 % = 525,00 € zu zahlende Grundsteuer/Jahr
Zu beachten ist auch, dass es sich bei dieser Steuerart um eine sog. Jahressteuer handelt. D. h. Schuldner ist derjenige, der am 01.01. des Jahres Eigentümer des Grundstückes war. Wird das Grundstück während des Jahres verkauft, erfolgt die Umschreibung auf den neuen Schuldner erst zum darauf folgenden Jahr. Die Steuer hat also der alte Eigentümer für das ganze Jahr zu tragen!
Die Grundsteuer ist vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Müllgebühren
Restmüllbehälter | |
40 Liter
6,00 €/Monat |
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80 Liter 9,70 €/Monat 8,60 €/Monat mit Kompostabschlag |
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120 Liter 14,50 €/Monat 12,90 €/Monat mit Kompostabschlag |
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240 Liter 29,00 €/Monat 25,80 €/Monat mit Kompostabschlag |
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1,1m³ Leihbehälter 273,00 €/Monat |
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1,1m³ Eigentumsbehälter 63,00 €/Leerung |
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70 Liter Müllsack 5,00 €/Stück |
Es müssen pro Grundstück für jeden Haushalt mindestens 20 L in der Woche zur Müllentsorgung zur Verfügung stehen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nur über den Eigentümer und nicht über den Mieter.
Die Müllgebühren sind vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Wasserversorgung
Herstellungsbeitrag
Grundstücksfläche | 1,45 € / m² |
Geschossfläche | 5,91 € / m² |
Gebühren
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr Verbrauchsgebühr 1,38 €/m³ |
Beträge zzgl. 7 % MwSt.
Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind jeweils zum 15.02., 15.05. und 15.08. Vorauszahlungen in Höhe eines Drittels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.
Entwässerung (Kanal)
Herstellungsbeitrag
Grundstücksfläche 0,58 €/m² Geschossfläche 14,23 €/m² |
Gebühren
Grundgebühr Wasserzähler
mit Nenndurchfluss
mit Nenndurchfluss
mit Nenndurchfluss
mit Dauerdurchfluss (Q3)
mit Dauerdurchfluss
mit Dauerdurchfluss
mit Dauerdurchfluss
Einleitungsgebühr |
Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Einleitungsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind jeweils zum 15.02., 15.05. und 15.08. Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresrechnung des Vorjahres zu leisten.
Hundesteuer
Erster Hund
Zweiter und jeder weitere Hund
Erster Kampfhund
Zweiter und jeder weitere Kampfhund |
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes, wenn dieser sich seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet aufhält.
Die Hundesteuer ist einmal jährlich, grundsätzlich am 15.02. zur Zahlung fällig.
(Ausnahme: Jahr der Antragsstellung. In diesem Fall einen Monat nach Zugang des Bescheides.)
Gewerbesteuer
Hebesatz 350 %
Die Gewerbesteuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation von Gewerbesteuermessbetrag und dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Dieser beträgt 350 %. Den Gewerbeertrag und den daraus resultierenden Gewerbesteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest.
Beispiel: Messbetrag 750,00 € x Hebesatz 350 % = 2.625,00 € zu zahlende Gewerbesteuer/Jahr.
Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zur Zahlung fällig.
Zweitwohnungssteuer
Höhe der Zweitwohnsitzsteuer
Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für 1 Jahr zu entrichten hat (Jahres-Nettokaltmiete).
Bei Wohnungseigentum werden 7,50 € pro Quadratmeter (ortsübliche Miete) Wohnfläche zugrunde gelegt.
Die Steuer beträgt 20 v. H. der Jahres-Nettokaltmiete.
Ausnahmen von der Steuerpflicht
Erwachsene Kinder, die in ihrem bisherigen Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung wohnen und sich noch in Ausbildung befinden.
Beruflich bedingte Zweitwohnungen von Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben.
Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer ist möglich, wenn die Summe der positiven Einkünfte nicht 29.000,00 € und bei nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten 37.000,00 € übersteigt. Für die Zweitwohnungssteuerpflicht 2021 sind die Einkünfte des Jahres 2019 maßgeblich. Ein entsprechender Antrag muss bei der Gemeinde Bernau a. Chiemsee bis zum 31.01. des jeweiligen Veranlagungsjahres gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ohne Nachweis keine Befreiung der Zweitwohnungssteuer gewährt werden kann.
Kurbeitrag
Der Tagesbetrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag im gesamten Gemeindegebiet 1,50 €.
Der Kurbeitrag wird monatlich abgerechnet und nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Der An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab 90 % Grad der Behinderung und deren notwendige Begleitpersonen sind kurbeitragsfrei. Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Fremdenverkehrsbeitrag
Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.
Der Beitrag errechnet sich aus Gewinn und steuerbarem Umsatz, sowie eines jeweils individuellen Vorteilssatzes am Fremdenverkehr.
Die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages ist einmal jährlich (in der Regel am 15.08.) zur Zahlung fällig.
Der Beitrag für Privatzimmervermieter beträgt bei einem durchschnittlichen Übernachtungspreis (inkl. Frühstück)
bis 15,00 € 0,25 € / Übernachtung über 25,00 € 0,35 € / Übernachtung
für Kinder/Jugendliche |
Der Fremdenverkehrsbeitrag der Zimmervermieter wird monatlich abgerechnet.
Kontakt und Infos:
Steueramt
Rathausplatz 1
83233 Bernau a. Chiemsee
Telefon 08051/8008-21
E-Mail schreiben
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