Steuern & Abgaben
Hinweise zum Zahlungsverkehr
Damit eine fristgerechte Zahlung der Abgaben sichergestellt ist, empfehlen wir Ihnen, uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.
Falls sie keine Abbuchung wünschen, bitten wir Sie, bei Zahlungen stets Ihre Personenkontennummer (diese ist auf den jeweiligen Bescheiden zu finden) anzugeben. Nur so kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden.
Bitte beachten Sie, dass im Rathaus sowie im Einwohnermeldeamt Zahlungen per EC-/Kreditkarte nicht möglich sind!
Für weitere Auskünfte zum Zahlungsverkehr steht Ihnen die Gemeindekasse, unter Tel. 08051/8008-43 bzw. -44 zur Verfügung.
Grundsteuer
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | Hebesatz 320 % |
Grundsteuer B (übrige Grundstücke) | Hebesatz 320 % |
Die Grundsteuer bemisst sich nach dem Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird, multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz, der momentan für beide Grundsteuerarten (A und B) bei 320 % liegt.
Beispiel: Messbetrag 150,00 € x Hebesatz 320 % = 480,00 € zu zahlende Grundsteuer/Jahr
Zu beachten ist auch, dass es sich bei dieser Steuerart um eine sog. Jahressteuer handelt. D. h. Schuldner ist derjenige, der am 01.01. des Jahres Eigentümer des Grundstückes war. Wird das Grundstück während des Jahres verkauft, erfolgt die Umschreibung auf den neuen Schuldner erst zum darauf folgenden Jahr. Die Steuer hat also der alte Eigentümer für das ganze Jahr zu tragen!
Die Grundsteuer ist vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Müllgebühren
Restmüllbehälter | Kosten | mit Kompostabschlag |
80 Liter Tonne | 12,00 € / Monat | 11,00 € / Monat |
120 Liter Tonne | 17,50 € / Monat | 16,00 € / Monat |
240 Liter Tonne | 35,00 € / Monat | 32,00 € / Monat |
1.100 Liter Leihbehälter | 320,00 € / Monat | --- |
1.100 Liter Eigentumsbehälter | 74,00 € / Leerung | --- |
70 Liter Restmüllsack | 6,00 € / Stück | --- |
Es müssen pro Grundstück für jeden Haushalt mindestens 20 L in der Woche zur Müllentsorgung zur Verfügung stehen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nur über den Eigentümer und nicht über den Mieter.
Die Müllgebühren sind vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Weitere Informationen zur Restmüllbehälterentleerung finden Sie hier .
Wasser
Herstellungsbeitrag
Grundstücksfläche | 1,20 € / m² |
Geschossfläche | 5,00 € / m² |
Gebühren
Grundgebühr je Wohneinheit | 3,70 € / Monat |
Grundgebühr Gewerbegrundstücke | 0,18 € / m³ |
Verbrauchsgebühr | 0,56 € / m³ |
Beträge zzgl. 7 % MwSt.
Entwässerung (Kanal)
Herstellungsbeitrag
Grundstücksfläche | 1,00 € / m² |
Geschossfläche | 9,00 € / m² |
Gebühren
Grundgebühr je Wohneinheit | 3,70 € / Monat |
Grundgebühr Gewerbegrundstücke | 0,30 € / m³ |
Einleitungsgebühr (ohne Oberflächenentwässerung) | 1,10 € / m³ |
Einleitungsgebühr (mit Oberflächenentwässerung) | 1,05 € / m³ |
Die Wasser- und Kanalgebühren werden halbjährlich erhoben.
Hundesteuer
Erster Hund | 55,00 € / Jahr |
Zweiter und jeder weitere Hund | 100,00 € / Jahr |
Erster Kampfhund | 440,00 € / Jahr |
Zweiter und jeder weitere Kampfhund | 800,00 € / Jahr |
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes, wenn dieser sich seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet aufhält.
Die Hundesteuer ist einmal jährlich, grundsätzlich am 15.02. zur Zahlung fällig.
(Ausnahme: Jahr der Antragsstellung. In diesem Fall einen Monat nach Zugang des Bescheides.)
Gewerbesteuer
Hebesatz 300 %
Die Gewerbesteuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation von Gewerbesteuermessbetrag und dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Dieser beträgt 300 %. Den Gewerbeertrag und den daraus resultierenden Gewerbesteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest.
Beispiel: Messbetrag 750,00 € x Hebesatz 300 % = 2.250,00 € zu zahlende Gewerbesteuer/Jahr
Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zur Zahlung fällig.
Zweitwohnungssteuer
Die Höhe der Steuer ist abhängig vom jährlichen Mietaufwand:
Stufe | von/ab | bis | Steuer/Jahr |
1 |
| 1.250,00 € | 110,00 € |
2 | 1.250,01 € | 2.500,00 € | 225,00 € |
3 | 2.500,01 € | 5.000,00 € | 450,00 € |
4 | 5.000,01 € | 7.500,00 € | 675,00 € |
5 | 7.500,01 € | 10.000,00 € | 900,00 € |
6 | 10.000,01 € | 15.000,00 € | 1.350,00 € |
7 | 15.000,01 € | 20.000,00 € | 1.800,00 € |
8 | 20.000,01 € | 25.000,00 € | 2.250,00 € |
9 | 25.000,01 € | 30.000,00 € | 2.700,00 € |
10 | 30.000,01 € |
| 4.000,00 € |
Zweitwohnungssteuer wird erhoben, für jede Wohnung in der Gemeinde Bernau a. Chiemsee, die eine Person, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat und zusätzlich in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat.
Die Zweitwohnungssteuer ist vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Kurbeitrag
Der Beitrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag
| Kurbezirk I (übriges Kurgebiet) | Kurbezirk II |
01.05. – 30.09. (Hauptsaison) | 1,00 € | 0,75 € |
01.10. – 30.04. (Nebensaison) | 0,25 € | 0,20 € |
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet.
Der Kurbeitrag wird monatlich abgerechnet.
Fremdenverkehrsbeitrag
Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.
Der Beitrag errechnet sich aus Gewinn und steuerbarem Umsatz, sowie eines jeweils individuellen Vorteilssatzes am Fremdenverkehr.
Die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages ist einmal jährlich (in der Regel am 15.08.) zur Zahlung fällig.
Der Beitrag für Privatzimmervermieter beträgt bei einem durchschnittlichen Übernachtungspreis (inkl. Frühstück)
bis 10,00 € | 0,15 € / Übernachtung |
bis 15,00 € | 0,20 € / Übernachtung |
über 15,00 € | 0,26 € / Übernachtung |
für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 0,10 € / Übernachtung |
Der Fremdenverkehrsbeitrag der Zimmervermieter wird monatlich abgerechnet.
Kontakt und Infos
Martin Angerer
Aschauer Str. 18
83233 Bernau a. Chiemsee
Telefon: 08051/8008-40
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