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Steuern & Abgaben

Hinweise zum Zahlungsverkehr 

Damit eine fristgerechte Zahlung der Abgaben sichergestellt ist, empfehlen wir Ihnen, uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.


Falls sie keine Abbuchung wünschen, bitten wir Sie, bei Zahlungen stets Ihre Personenkontennummer (diese ist auf den jeweiligen Bescheiden zu finden) anzugeben. Nur so kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden.

 

Bitte beachten Sie, dass im Rathaus sowie im Einwohnermeldeamt Zahlungen per EC-/Kreditkarte nicht möglich sind!


Für weitere Auskünfte zum Zahlungsverkehr steht Ihnen die Gemeindekasse, unter Tel. 08051/8008-43 bzw. -44 zur Verfügung.

 

Grundsteuer 

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)

Hebesatz 320 %

Grundsteuer B (übrige Grundstücke)

Hebesatz 320 %


Die Grundsteuer bemisst sich nach dem Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird, multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz, der momentan für beide Grundsteuerarten (A und B) bei 320 % liegt.


Beispiel: Messbetrag 150,00 € x Hebesatz 320 % = 480,00 € zu zahlende Grundsteuer/Jahr


Zu beachten ist auch, dass es sich bei dieser Steuerart um eine sog. Jahressteuer handelt. D. h. Schuldner ist derjenige, der am 01.01. des Jahres Eigentümer des Grundstückes war. Wird das Grundstück während des Jahres verkauft, erfolgt die Umschreibung auf den neuen Schuldner erst zum darauf folgenden Jahr. Die Steuer hat also der alte Eigentümer für das ganze Jahr zu tragen!

 

Die Grundsteuer ist vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

 

Müllgebühren

Restmüllbehälter

Kosten

mit Kompostabschlag

80 Liter Tonne

12,00 € / Monat

11,00 € / Monat

120 Liter Tonne

17,50 € / Monat

16,00 € / Monat

240 Liter Tonne

35,00 € / Monat

32,00 € / Monat

1.100 Liter Leihbehälter

320,00 € / Monat

---

1.100 Liter Eigentumsbehälter

74,00 € / Leerung

---

70 Liter Restmüllsack

6,00 € / Stück

---

 

Es müssen pro Grundstück für jeden Haushalt mindestens 20 L in der Woche zur Müllentsorgung zur Verfügung stehen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nur über den Eigentümer und nicht über den Mieter.


Die Müllgebühren sind vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

 

Weitere Informationen zur Restmüllbehälterentleerung finden Sie hier .

 

Wasser

Herstellungsbeitrag

Grundstücksfläche

1,20 € / m²

Geschossfläche

5,00 € / m²

 

Gebühren

Grundgebühr je Wohneinheit

3,70 € / Monat

Grundgebühr Gewerbegrundstücke

0,18 € / m³

Verbrauchsgebühr

0,56 € / m³

 

Beträge zzgl. 7 % MwSt.

 

Entwässerung (Kanal)

Herstellungsbeitrag

Grundstücksfläche

1,00 € / m²

Geschossfläche

9,00 € / m²

 

Gebühren 

Grundgebühr je Wohneinheit

3,70 € / Monat

Grundgebühr Gewerbegrundstücke

0,30 € / m³

Einleitungsgebühr (ohne Oberflächenentwässerung)

1,10 € / m³

Einleitungsgebühr (mit Oberflächenentwässerung)

1,05 € / m³

 

Die Wasser- und Kanalgebühren werden halbjährlich erhoben.

 

Hundesteuer

Erster Hund

55,00 € / Jahr

Zweiter und jeder weitere Hund

100,00 € / Jahr

Erster Kampfhund

440,00 € / Jahr

Zweiter und jeder weitere Kampfhund

800,00 € / Jahr

 

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes, wenn dieser sich seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet aufhält.


Die Hundesteuer ist einmal jährlich, grundsätzlich am 15.02. zur Zahlung fällig.

(Ausnahme: Jahr der Antragsstellung. In diesem Fall einen Monat nach Zugang des Bescheides.)

 

Gewerbesteuer

Hebesatz 300 %


Die Gewerbesteuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation von Gewerbesteuermessbetrag und dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Dieser beträgt 300 %. Den Gewerbeertrag und den daraus resultierenden Gewerbesteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest.


Beispiel: Messbetrag 750,00 € x Hebesatz 300 % = 2.250,00 € zu zahlende Gewerbesteuer/Jahr


Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zur Zahlung fällig.

 

Zweitwohnungssteuer

Die Höhe der Steuer ist abhängig vom jährlichen Mietaufwand:
 

Stufe

von/ab

bis

Steuer/Jahr

1

 

1.250,00 €

110,00 €

2

1.250,01 €

2.500,00 €

225,00 €

3

2.500,01 €

5.000,00 €

450,00 €

4

5.000,01 €

7.500,00 €

675,00 €

5

7.500,01 €

10.000,00 €

900,00 €

6

10.000,01 €

15.000,00 €

1.350,00 €

7

15.000,01 €

20.000,00 €

1.800,00 €

8

20.000,01 €

25.000,00 €

2.250,00 €

9

25.000,01 €

30.000,00 €

2.700,00 €

10

30.000,01 €

 

4.000,00 €

 

Zweitwohnungssteuer wird erhoben, für jede Wohnung in der Gemeinde Bernau a. Chiemsee, die eine Person, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat und zusätzlich in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat.


Die Zweitwohnungssteuer ist vierteljährlich, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

 

Kurbeitrag

Der Beitrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag
 

 

Kurbezirk I (übriges Kurgebiet)

Kurbezirk II
(ehem. Gde. Hittenkirchen)

01.05. – 30.09. (Hauptsaison)

1,00 €

0,75 €

01.10. – 30.04. (Nebensaison)

0,25 €

0,20 €

 

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet.


Der Kurbeitrag wird monatlich abgerechnet.

 

Fremdenverkehrsbeitrag

Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.


Der Beitrag errechnet sich aus Gewinn und steuerbarem Umsatz, sowie eines jeweils individuellen Vorteilssatzes am Fremdenverkehr.


Die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages ist einmal jährlich (in der Regel am 15.08.) zur Zahlung fällig.

 

Der Beitrag für Privatzimmervermieter beträgt bei einem durchschnittlichen Übernachtungspreis (inkl. Frühstück)

 

bis 10,00 €

0,15 € / Übernachtung

bis 15,00 €

0,20 € / Übernachtung

über 15,00 €

0,26 € / Übernachtung

für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

0,10 € / Übernachtung

 

Der Fremdenverkehrsbeitrag der Zimmervermieter wird monatlich abgerechnet.

Kontakt und Infos

Martin Angerer

Aschauer Str. 18

83233 Bernau a. Chiemsee

Telefon: 08051/8008-40

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Telefon: +49 (0) 80 51/80 08-0

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